Weigersdorf - ein Ort auf dem Jura

 

 

 

 

 

 

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Jagdgenossenschaft Weigersdorf
Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

 

 

Die Jagdgenossenschaft Weigersdorf,
ist ein Zusammenschluss der örtlichen Grundstückseigentümer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Genossenschaft ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Jagdgesetz (BayJG) eine sogenannte "Körperschaft" und entspricht somit von der Rechtsform her in etwa der Rechtsform einer Kirchengemeinde oder einer Gemeinde. Sie darf also z. B. Zeugnisse beglaubigen und von ihren Mitgliedern - im satzungsmäßigen Rahmen - Umlagen erheben und ist nicht konkursfähig.

Die Organe (zur Vertretung und Beschlussfassung) sind der Jagdvorstand und die Genossenschaftsversammlung (Eigentümer/ Mitglieder). Die Aufgaben und Befugnisse der Organe ergeben sich aus der Satzung.