Die
Jagdgenossenschaft Weigersdorf,
ist ein Zusammenschluss der örtlichen Grundstückseigentümer zu einem
gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Genossenschaft ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz
1 Bayer. Jagdgesetz (BayJG) eine sogenannte "Körperschaft" und entspricht somit
von der Rechtsform her in etwa der Rechtsform einer Kirchengemeinde oder einer
Gemeinde. Sie darf also z. B. Zeugnisse beglaubigen und von ihren Mitgliedern -
im satzungsmäßigen Rahmen - Umlagen erheben und ist nicht konkursfähig.
Die Organe (zur Vertretung und Beschlussfassung) sind der Jagdvorstand und die
Genossenschaftsversammlung (Eigentümer/ Mitglieder). Die Aufgaben und Befugnisse
der Organe ergeben sich aus der Satzung.